Allgemeine Buchungsbedingungen
Vertrag über Model-, Fotografen-, Stylisten- und Visagisten-Leistungen


§ 1 Vertragsgegenstand

Die Cabani GmbH, Victoriaweg 18, 93055 Regensburg (im Folgenden „Cabani“) betreibt auf der Internetseite www.cabanibooking.com ein Online-Portal, auf dem Models, Fotografen, Stylisten und Visagisten (im Folgenden „Künstler“) an Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) zum Zwecke der Durchführung eines Auftrags, beispielsweise eines Foto-Shootings, (im Folgenden: „Shooting“) vermittelt werden. Sofern der jeweilige Künstler und der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, gelten für das zwischen ihnen bestehende Rechtsverhältnis die nachfolgenden Regelungen.

§ 2 Zustandekommen des Vertragsverhältnisses über ein Shooting

(I) Voraussetzung für einen Vertragsschluss ist, dass der Künstler und der Auftraggeber auf dem Online-Portal www.cabanibooking.com registriert sind. Die Nutzung des Online-Portals www.cabanibooking.com ist lediglich im reinen Unternehmerverkehr, das heißt, wenn der Künstler und der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, zulässig.
(II) Im Rahmen der Vertragsanbahnung versendet ein Auftraggeber an einen Künstler eine unverbindliche Buchungsanfrage (Optionsanfrage) für ein Shooting über die Buchungsmaske auf dem Online-Portal www.cabanibooking.com. Der Auftraggeber hat dabei folgende Daten anzugeben: Name des Auftraggebers; Buchungszeitraum; Buchungsort; angebotene Tagessatzhöhe; angebotener Preis für einen Buyout; Beschreibung des Auftrags/Shootings; übernommene Reiskosten. Der Auftraggeber kann seiner Anfrage ein Storyboard in Form einer pdf-Datei anfügen. Der Auftraggeber hat ferner zu erklären, dass für den mit dem Künstler zu schließenden Vertrag die hier vorliegenden Allgemeinen Buchungsbedingungen gelten sollen.
(III) Der Künstler kann auf die Buchungsanfrage des Auftraggebers durch folgende Statusmitteilungen reagieren: (a) Option 1, (b) Option 2, (c) Option 3, (d) Verhandlung der Auftragsbedingungen (Chat).
(IV) Ist der Künstler mit den ausgehandelten Auftragsbedingungen einverstanden, so hat er dem Auftraggeber gegenüber eine Option zu vergeben und dem Auftraggeber damit seinen Status mitzuteilen.
(V) Antwortet der Künstler dem Auftraggeber mit „Option 1“, so gibt der Künstler gegenüber dem Auftraggeber damit noch kein verbindliches Angebot ab, für den Auftraggeber zu den angefragten Bedingungen tätig zu werden. Es handelt sich dabei lediglich um eine Aufforderung an den Auftraggeber, ein verbindliches Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Antwortet der Künstler mit „Option 2“ oder „Option 3“, so erklärt er, dass er zu dem Buchungszeitpunkt bereits ein anderes und vorrangiges Shooting vereinbart hat, der Auftraggeber aber auf die Warteliste des Künstlers auf Position 2 („Option 2“) oder Position 3 („Option 3“) gesetzt wird. Setzt der Künstler den Auftraggeber in den Status „Option 2“ oder „Option 3“, so ist damit ebenfalls noch nicht die Abgabe eines verbindlichen Angebotes verbunden. Der Künstler ist zu jeder Zeit berechtigt, einen Auftraggeber von dem Status „Option 2“ oder „Option 3“ in den Status „Option 1“ zu versetzen. Der Künstler kann dem Auftraggeber den Status „Option 1“ nur mitteilen, wenn er zuvor erklärt hat, dass er für das zu vereinbarende Vertragsverhältnis die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Buchungsbedingungen akzeptiert.
(VI) Erhält der Auftraggeber von dem Künstler für seine Buchungsanfrage eine Statusmitteilung „Option 1“ so kann der Auftraggeber nachfolgend ein für ihn bindendes Angebot nach § 145 BGB abgeben (verbindliche Buchungsanfrage). In dieser verbindlichen Buchungsanfrage fasst der Auftraggeber nochmals die mit dem Künstler zuvor konkret besprochenen Auftragsbedingungen zusammen.
(VII) Die Annahme der verbindlichen Buchungsanfrage (§ 147 BGB) erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung durch den Künstler. Der Auftraggeber kann seine verbindliche Buchungsanfrage so lange auch ohne Vorliegen eines Grundes stornieren, bis diese durch den Künstler angenommen wurde. Hat der Künstler die verbindliche Buchungsanfrage angenommen, so besteht damit eine für beide Seiten rechtsverbindliche Buchung.
(VIII) Buchungen sind grundsätzlich als Festbuchungen zu verstehen. Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Künstler und Auftraggeber können auch sogenannte „wetterbedingte Buchungen“ vereinbaren. Dies ist nur dann möglich, wenn der Aufenthaltsort des Künstlers mit dem Ort übereinstimmt, an dem der Künstler seine Leistung zu erbringen hat. Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich hierbei um Schönwetter-Buchungen. Liegen die vereinbarten Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Auftraggeber die Buchung bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Tätigkeitsbeginn absagen. Die Erklärung hat dabei gegenüber dem Künstler zu erfolgen. Haben die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, beträgt für den Fall einer Absage das Ausfallhonorar des Künstlers 50% des vereinbarten Künstlerhonorars zuzüglich bereits entstandener Aufwendungen. Die Regelung in § 8 dieser Allgemeinen Buchungsbedingungen bleibt unberührt.

§ 3 Vergütung

(I) Der Künstler und der Auftraggeber handeln die zwischen ihnen im Einzelfall bestehende Vergütung individuell und ohne Mitwirkung von Cabani auf dem Online-Portal Cabani-Booking frei aus.
(II) Zwischen den Parteien besteht Einverständnis, dass seitens des Künstlers eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % und eine Servicepauschale in Höhe von 5 % der jeweils zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung (das heißt der Gesamtvergütung abzüglich der vereinbarten und tatsächlich entstandenen Aufwendungen) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer an Cabani zu bezahlen ist. Eigene Provisionsansprüche von Cabani gegenüber dem Auftraggeber bestehen nicht.
(III) Die Parteien verpflichten sich, die Zahlung der aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Vergütung des Künstlers ausschließlich über das Online-Portal Cabani-Booking abzuwickeln.
(IV) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Inanspruchnahme weiterer Service-Leistungen von CABANI - "LASS CABANI DIE ARBEIT MACHEN" (oder vergleichbarem Arbeitseinsatz eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen der CABANI GmbH) - eine zusätzliche Booking Fee in Höhe von 20 % auf sämtliche Honorare und Buyouts zu zahlen.

§ 4 Reisekosten

Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, hat der Auftraggeber dem Künstler die angefallenen Reisekosten in angemessener Höhe zu erstatten.

§ 5 Rechnungsstellung

(I) Cabani wird namens und im Auftrag des Künstlers nach Abschluss des Shootings die von dem Künstler vereinbarten Leistungen dem Auftraggeber gegenüber in Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei durch den Künstler über die Rechnungs-Maske auf dem Online-Portal „cabanibooking.com“. Fällt im Rahmen der Auftragsabwicklung eine Mehrwertsteuer an, so wird diese in der Rechnung in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen. Die Rechnungsstellung hat innerhalb von drei Tagen nach Abschluss des Shootings zu erfolgen.
(II) Zahlungen des Auftraggebers aufgrund des durch Cabani vermittelten Vertragsverhältnisses mit einem Künstler haben nur dann Erfüllungswirkung, wenn diese Zahlungen über die von Cabani vorgegebene Kontoverbindung abgewickelt werden.

§ 6 Übergang der Nutzungsrechte

(I) Werden im Rahmen des Auftrags urheberrechtlich geschützte Werke angefertigt, beispielsweise Fotos, so erklärt der Künstler (z. B. das Model oder der Fotograf) hiermit sein Einverständnis dazu, dass diese urheberrechtlich geschützten Werke in unveränderter oder geänderter Form durch den Auftraggeber oder durch Dritte, die im Einverständnis mit dem Auftraggeber handeln, zu werblichen oder redaktionellen Zwecken verbreitet oder veröffentlicht werden, und zwar ohne Beschränkung des sachlichen und räumlichen Verwendungsbereiches. Der Künstler erklärt sich ausdrücklich mit einer Retuschierung der urheberrechtlich geschützten Werke, sowie mit deren Verwendung im Rahmen von Montagen jeder Art einverstanden.
(II) Vereinbaren die Parteien nichts Abweichendes, überträgt der Künstler dem Auftraggeber die Nutzungsrechte gemäß § 6 Abs. 1 lediglich zeitlich befristet für einen Zeitraum von einem Jahr ab erstmaliger Veröffentlichung (Buy-Out). Die Frist beginnt spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt der Anfertigung der Werke (Tag des Shootings).
(III) Vereinbaren die Parteien nichts Abweichendes, so ist mit der nach § 3 zu zahlenden Vergütung der Buy-Out gemäß dieser Ziffer mit abgegolten.
(IV) Die vorgenannten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Nutzungsrechte bei dem Künstler.

§ 7 Rechtsverhältnis zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber

(I) Zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber wird kein Arbeitsverhältnis geschlossen. Insofern besteht für die zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber vermittelten Verträge auch kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Sofern für die von dem Künstler gegenüber einem Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ein Versicherungsschutz notwendig ist, sorgt der Künstler selbst für diesen Versicherungsschutz.
(II) Der Künstler arbeitet freiberuflich und auf selbstständiger Basis. Er hat die Einkünfte aus seiner Tätigkeit nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen selbst zu versteuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst abzuführen. Der Auftraggeber ist nicht verantwortlich für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten des Künstlers. Künstler und Auftraggeber werden die ihnen gesetzlich obliegenden Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse erfüllen.

§ 8 Annullierungen

Eine Festbuchung kann seitens des Auftraggebers aus wichtigem Grund annulliert werden. Die Annullierung ist dem Künstler unverzüglich mitzuteilen. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Tätigkeitsbeginn zu erfolgen, wie Tätigkeits- und Reisetage bei dem Künstler gebucht wurden, mindestens jedoch drei Werktage vor Tätigkeitsbeginn. Erfolgt die Annullierung vor 12:00 Uhr mittags (MEZ), so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Ein-Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Tätigkeitsbeginn zu annullieren. Erfolgt die Annullierung durch den Auftraggeber nicht rechtzeitig, so behält der Künstler seinen Anspruch auf die Gesamtvergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen.

§ 9 Tätigkeitszeiten

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Tätigkeitszeit acht Stunden, bei einer Halbtagesbuchung vier Stunden. Soweit nichts anderes vereinbart, dauert die Tätigkeitszeit einer Tagesbuchung von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, mit einer Stunde Mittagspause. Die Tätigkeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Künstlers am vereinbarten Tätigkeitsort zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-Up und Frisur zählen zur Tätigkeitszeit. Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Tätigkeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet. Reisen Auftraggeber und Künstler gemeinsam zum Tätigkeitsort, so zählt die Anfahrt zur Tätigkeitszeit. An- und Abreise werden im Umfang bis zu einer Stunde pro Tag aus Kulanz nicht berechnet.

§ 10 Reklamation, Haftung bei Modelverträgen

(I) Sofern die persönlichen Eigenschaften eines Models bei Ausführungsbeginn eines Auftrages wesentlich von den Angaben auf dem Online-Portal Cabani-Booking abweichen, kann der Auftraggeber die Beauftragung des jeweiligen Models kündigen. Der Auftraggeber hat die wesentlichen Abweichungen durch entsprechende Lichtbilder nachzuweisen. Der Künstler haftet für fehlerhafte oder nicht aktuelle Daten auf dem Online-Portal Cabani-Booking.
(II) Der Künstler ist nicht Erfüllungsgehilfe von Cabani. Cabani haftet daher gegenüber dem Auftraggeber nicht für Pflichtverletzungen des Künstlers.

§ 11 Schlussbestimmungen

(I) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, gilt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem gewollten am Nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
(II) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.