Allgemeine Agenturbedingungen

Cabani GmbH / Künstler

§ 1 Vertragsgegenstand Die nachfolgenden Allgemeinen Agenturbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Cabani GmbH, Viktoriaweg 18, 93055 Regensburg (nachfolgend: „Cabani“) und den Models, Visagisten, Stylisten und Fotografen (nachfolgend: „Künstler“) die auf dem Online-Portal „www.cabanibooking.com“ registriert sind.

§ 2 Online-Portal „Cabani-Booking“ (I) Cabani stellt dem Künstler das Online-Portal „Cabani-Booking“ zum Zwecke der Werbung von Aufträgen zur Verfügung. (II) Auf diesem Portal können Künstler eigene Profile anlegen, Inhalte hochladen, Profile oder Inhalte Dritter und sonstige Informationen zur Kenntnis nehmen und sich in Foren austauschen sowie Bewertungen abgeben. Cabani ermöglicht unter anderem die Abrufbarkeit der eingestellten Inhalte und die Nutzung der sonstigen Angebote. Die Anmeldung bei Cabani-Booking und die Nutzung des Portals ist − vorbehaltlich der Provisions- und Vergütungspflicht als Gegenleistung für vermittelte Aufträge nach § 7 dieser Allgemeinen Agenturbedingungen (nachfolgend „AGB“) − kostenfrei. Über die einfache Mitgliedschaft und Nutzung des Portals hinausgehende Zusatzleistungen von Cabani sind kostenpflichtig. Cabani kann die Dienste, Funktionen und Inhalte des Online-Portals nach eigenem Ermessen jederzeit ändern, erweitern oder einschränken. (III) Jeder Künstler erhält ein Online-Portfolio zur Darstellung seiner eigenen Person. Die Inhalte des Online-Portfolios sind nur für Nutzer sichtbar, die bei Cabani-Booking registriert sind. (IV) Die Künstler haben keinen Anspruch auf Nutzung der von Cabani angebotenen Dienste oder auf die Veröffentlichung von Inhalten auf Cabani-Booking. Cabani ist berechtigt, die Veröffentlichung von Inhalten nach eigenem Ermessen abzulehnen, bereits veröffentlichte Inhalte zu korrigieren bzw. zu löschen oder den Account des Künstlers zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Cabani von einem Verstoß gegen diese AGB, gegen jugendschutzrechtliche Regelungen, oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen durch den Künstler Kenntnis erlangt. Ebenso kommt eine Sperrung des Accounts in Betracht, wenn der Künstler die Qualitätsstandards von Cabani nicht (mehr) erfüllt.

§ 3 Vertragsschluss (I) Der Abschluss dieses Agenturvertrages setzt voraus, dass der Künstler volljährig ist. (II) Durch Abschluss einer Registrierung auf dem Online-Portal Cabani-Booking gibt der Künstler ein Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB auf Abschluss eines Agenturvertrages mit Cabani zu den hier vorliegenden Bedingungen ab. Die Registrierung setzt eine bestehende und aktive E-Mail-Adresse des Künstlers voraus. Nach Prüfung der Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Online-Portal Cabani-Booking wird Cabani über eine Aufnahme des Künstlers in die Datenbank entscheiden und bei positiver Entscheidung dem Künstler per E-Mail die Annahme des Vertragsangebotes mitteilen. Ein Anspruch des Künstlers auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. (III) Cabani ist berechtigt, die Personalien des Künstlers anhand geeigneter amtlicher Dokumente anzufordern (z.B. durch Hochladen des Personalausweises – Reisepasses oder anderer amtlicher Dokumente auf denen der Künstler anhand eines Lichtbildausweises zu erkennen ist) und zu überprüfen. Diese Dokumente werden lediglich zur Überprüfung und Verifizierung des Künstlers angefordert. Sie werden nicht an Dritte weiter gereicht. Der Künstler erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von Cabani in elektronischer Form gespeichert werden. Auf Anfrage des Künstlers werden diese aus der Datenbank von Cabani gelöscht.  (IV) Jede Person ist nur berechtigt, einen Account anzulegen. Für jede weitere Registrierung bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung von Cabani. Im Falle einer von Cabani genehmigten Mehrfach-Registrierung müssen USt.-IdNr. und/oder Steuernummer der einzelnen Profile identisch sein. Gewerbliche Angebote oder Nutzer, die mit ihrer Anmeldung über das Angebot ihrer künstlerischen Leistungen hinaus weitere finanzielle Interessen verfolgen, müssen zuvor die Genehmigung von Cabani einholen. (V) Die Registrierung bei dem Online-Portal Cabani-Booking ist Künstlern nur zum Zwecke der Werbung für die eigene selbständige Tätigkeit als Künstler gestattet. (VI) Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt grundsätzlich über E-Mail, im Online-Chat auf dem Portal „Cabani-Booking“ oder telefonisch.

§ 4 Pflichten der Künstler (I) Die Künstler verpflichten sich, bei der Registrierung ausschließlich wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu ihrer Person zu tätigen. Die Künstler werden diese Daten bei Veränderungen, jedenfalls aber in regelmäßigen Abständen, anpassen. Die Künstler verpflichten sich zudem, ihre Zugangsdaten nicht an Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, weiterzugeben und die Zugangsdaten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Sie haften für alle Schäden, die durch die Weitergabe ihrer Zugangsdaten an Dritte bzw. durch eine Nutzung durch Dritte entstehen. Etwaige Passwörter sollten aus Sicherheitsgründen von dem Künstler so gewählt werden, dass diese mindestens acht Stellen und eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben vorweisen. (II) Künstler können Erfahrungsberichte über erfolgte Aufträge (auch über Auftraggeber) auf Cabani-Booking einstellen. Sie verpflichten sich insoweit, ausschließlich sachlich gehaltene und wahrheitsgemäße Äußerungen zu tätigen. Cabani kann diese Erfahrungsberichte jederzeit nach eigenem Ermessen löschen. (III) Die Künstler verpflichten sich, folgende Handlungen während der Nutzung von Cabani-Booking zu unterlassen:
  • jegliche rechtswidrige Form der Werbekommunikationen, die über den Vertragsgegenstand hinausgeht (u .a. durch Verbreitung von Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Links, SMS-Nummern oder sonstigen Kontaktmöglichkeiten zum Zwecke der Kontaktierung anderer Nutzer);
  • Abwerbeversuche, durch die Mitglieder von Cabani-Booking auf andere Online-Portale oder zu anderen Agenturen gelockt werden sollen;
  • Handlungen durchzuführen, die das einwandfreie Funktionieren des Online-Portals Cabani-Booking blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten;
  • eine falsche Identität anzunehmen und als eine andere Person aufzutreten (insbesondere durch Angabe eines falschen Namens oder durch Einstellung falscher Profilfotos, welche tatsächlich eine andere Person abbilden), und dadurch den Eindruck zu erwecken, dass die genannte oder abgebildete Person mit dem Nutzer identisch sei;
  • ohne Zustimmung von Cabani durch das Urheber-, Marken, Patentrecht oder sonstige gewerblichen Schutzrechte geschützten Inhalte über Cabanibooking öffentlich zugänglich zu machen, mit solchen Inhalten zu werben oder diese sonst wie in rechtsverletzender Form auf oder über Optionbooking zu verwenden;
  • jeglichen sonstigen Missbrauch von Cabani-Booking.

(IV) Der Künstler ist verpflichtet, Cabani eine für ihn geltende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vorzulegen. Ist der Künstler nach dem für ihn geltenden Landesrecht nicht verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, so hat er dies bei der Registrierung anzugeben und an Cabani (billing@cabanibooking.com) eine entsprechende Bestätigung der für den Künstler zuständigen Finanzbehörden zu übersenden.

§ 5 Statusverhältnis zwischen Cabani und dem Künstler (I) Zwischen Cabani und dem Künstler wird kein Arbeitsverhältnis geschlossen. Insofern besteht für die von Cabani an den Künstlern vermittelten Verträge auch kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Sofern für die von dem Künstler gegenüber einem Kunden zu erbringenden Leistungen ein Versicherungsschutz notwendig ist, sorgt der Künstler selbst für diesen Versicherungsschutz. (II) Der Künstler ist nicht verpflichtet, Auftragsangebote, die ihm von Cabani vermittelt werden, anzunehmen. Die Entscheidung über die Annahme eines Einzelauftrags liegt ausschließlich bei dem Künstler. Insbesondere verhandelt der Künstler auch seine Gage frei mit dem jeweiligen Auftraggeber. Der Künstler unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens Cabani und ist in Bezug auf Zeit, Art und Ort der Auftragsausübung frei und nicht an eine Arbeitsorganisation von Cabani gebunden. (III) Der Künstler arbeitet freiberuflich/gewerblich und auf selbstständiger Basis. Er hat sich um die für die Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und Meldungen selbst zu kümmern. Er hat außerdem die Einkünfte aus seiner Tätigkeit nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen selbst zu versteuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst abzuführen. Cabani ist nicht verantwortlich für steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten des Künstlers, insbesondere für gesetzliche Meldepflichten gegenüber der Künstlersozialkasse. (IV) Cabani stellt lediglich den Kontakt zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber her. Künstler und Auftraggeber sind auch Vertragspartners eines Engagements. Soweit der Künstler und der Auftraggeber im Einzelfall nichts anderes vereinbaren, gelten für deren Vertragsverhältnis die auf dem Portal Cabani-Booking bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedigungen.

§ 6 Weitere Leistungen von Cabani (I) Cabani übernimmt im Namen und im Auftrag des Künstlers die Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber. Cabani verwendet dabei die von dem Künstler übermittelten Daten. Der Künstler verpflichtet sich, bezüglich des vermittelten Auftrages keine weitere Rechnung im eigenen Namen an den Auftraggeber zu erstellen. Cabani verpflichtet sich, auf den im Namen und im Auftrag des Künstlers erstellten Rechnungen die USt-IdNr. und/oder die Steuernummer des Künstlers anzugeben, für den jeweiligen Künstler eine fortlaufende Rechnungsnummer zu verwenden und − soweit erforderlich − die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer anzugeben. (II) Die Abwicklung der Zahlungen eines Auftraggebers erfolgt ebenfalls über das von Cabani auf dem Online-Portal Cabani-Booking bereitgestellte Zahlungssystem. Cabani wird nach einem Zahlungseingang den von dem Künstler gegenüber dem Auftraggeber abgerechneten und von diesem bezahlten Betrag (gegebenenfalls inkl. MwSt.) unter Abzug der von Cabani verdienten Vergütung (gegebenenfalls inkl. MwSt.; vgl. § 7 dieser Vereinbarung) an den Künstler auszahlen. (III) Cabani stellt dem Künstler darüber hinaus das Online-Portal Cabani-Booking zum Zwecke der Kommunikation mit anderen Künstlern und mit Auftraggebern zur Verfügung.

§ 7 Vergütung von Cabani (I) Für die durch Cabani erfolgreich an die Künstler vermittelten Aufträge erhält Cabani eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % des von dem Auftraggeber an den Künstler gezahlten Netto-Honorars (das heißt der Gesamtvergütung aus dem Auftrag ohne Mehrwertsteuer und abzüglich der in Rechnung gestellten und tatsächlich entstandenen Aufwendungen), ferner für die von Cabani zu erbringenden Leistungen gemäß § 6 dieser Vereinbarung eine Servicepauschale in Höhe von 5 %. Bei den jeweiligen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. (II) Eine kausale Vermittlung durch Cabani liegt bereits dann vor, wenn der Kontakt zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber über das Online-Portal Cabani-Booking unmittelbar oder mittelbar hergestellt wurde. (III) Schließt der Künstler mit dem Auftraggeber einen Folgeauftrag ab, so erhält Cabani ebenfalls eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15 % und eine Servicepauschale in Höhe von 5 % des Netto-Honorars (das heißt der Gesamtvergütung aus dem Auftrag ohne Mehrwertsteuer und abzüglich der in Rechnung gestellten und tatsächlich entstandenen Aufwendungen) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Künstler verpflichtet sich, etwaige Folgeaufträge unverzüglich Cabani gegenüber mitzuteilen und die aus den Folgesaufträgen resultierende Provision an Cabani abzuführen. Verstößt der Künstler gegen diese Verpflichtung, so steht Cabani neben dem Anspruch auf die Provision und die Servicepauschale eine Vertragsstrafe gegen den Künstler in Höhe von 20 % des Honorars zu. Dem Künstler steht es frei, die Angemessenheit einer solchen Vertragsstrafe im Einzelfall durch das zuständige Gericht überprüfen zu lassen. Darüber hinaus ist Cabani im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ohne weiteres berechtigt, das zwischen dem Künstler und Cabani bestehende Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen.

§ 8 Regelungen für die einzustellenden Bilder (I) Sofern Künstler Cabani gegenüber Bilder für deren Präsentation auf dem Online-Portal Cabani-Booking zur Verfügung stellen, haben die Künstler diesbezüglich folgende Regeln zu beachten:
  • Der Künstler versichert, die jeweils auf dem Foto dargestellte Person zu sein und über das Recht zur Veröffentlichung des jeweiligen Fotos zu verfügen. Er verpflichtet sich, auf Nachfrage von Cabani diese Berechtigung – beispielsweise durch Übersendung einer Kopie des Personalausweises nachzuweisen.
  • Über Akt hinausgehende Darstellungen (z.B. freizügiger Akt, Pornographie) sind nicht erlaubt.
  • Gewaltverherrlichende oder  verharmlosende Bilder sind untersagt.

Cabani behält sich vor, sämtliche, von dem Künstler zur Verfügung gestellte Bilder zu prüfen und gegebenenfalls deren Veröffentlichung zu unterbinden. (II) Der Künstler räumt Cabani mit der Übermittlung bzw. dem Hochladen seiner Inhalte das unentgeltliche, einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht ein, die übermittelten Inhalte auf oder über die oben bezeichneten Dienste zum Zwecke der Werbung für die Künstler und für das Online-Portal Cabani-Booking zu verwenden, zu modifizieren, öffentlich darzubieten, öffentlich zugänglich zu machen, zu reproduzieren und zu verbreiten. Der Künstler räumt Cabani daneben das Recht ein, die von dem Künstler übermittelten Inhalte zu digitalisieren und die Inhalte für Composings zu verwenden. (III) Cabani wird weiterhin das Recht eingeräumt, die an sie übermittelten Inhalte mit ihrem Schriftzug oder ihrem Logo zu versehen. Diese Kennzeichnung dient als Kopierschutz und ermöglicht es Cabani, den Missbrauch des auf Cabani-Booking dargestellten Materials verfolgen zu können. (IV) Der Künstler erklärt sich damit einverstanden, dass Cabani im Umfeld der von ihr zur Verfügung gestellten Inhalte Werbung oder Promotionen schaltet oder unter der Verwendung der von dem Künstler zur Verfügung gestellten Inhalte Werbung oder Promotionen schaltet. (V) Cabani übernimmt keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwertbarkeit der auf der Plattform veröffentlichten Informationen und Inhalte und behält sich das Recht vor, einzelne Inhalte aufgrund von gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verpflichtungen oder wichtigem Grund zu ändern oder zu entfernen.

§ 9 Haftung (I) Cabani haftet nicht für offene Honorarforderungen des Künstlers gegenüber Auftraggebern. Sollte der Künstler den von ihm selbst angenommenen Auftrag nicht antreten, so stellt er Cabani von allen daraus resultierenden Schadensersatzanforderungen Dritter frei. (II) Cabani haftet gegenüber dem Künstler für die Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht). Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet Cabani in voller Höhe, ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung von Cabani sowie die der Erfüllungsgehilfen von Cabani auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Dieser beschränkt sich bei Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien des Kunden eingetreten wäre. (III) Im Übrigen haftet Cabani für eine Verletzung von Vertragspflichten nicht. (IV) Cabani ist bemüht, den durchgehenden, ordnungsgemäßen Betrieb des Online-Portals „Cabani-Booking“ zu gewährleisten. Für einen zeitweiligen oder dauerhaften Ausfall des Online-Portals, sowie für einen Datenverlust haftet Cabani nicht.

§ 10 Provisionsansprüche der Künstler bei einer Betätigung als „Scout“ (I) Jeder Künstler ist berechtigt, sich selbst als „Scout“ zu betätigen, das heißt weitere Künstler und Auftraggeber zu dem Online-Portal Cabani-Booking einzuladen. Sofern ein Künstler sich selbst als Scout betätigt und einen anderen Künstler für Cabani-Booking wirbt, wird dies auf dem Online-Portal Cabani-Booking entsprechend registriert. Sofern der von dem Künstler (Scout) geworbene Künstler anschließend über das Online-Portal Cabani-Booking einen Auftrag erhält und Cabani dadurch ein Provisionsanspruch entsteht, erhält der Künstler (Scout) von Cabani eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5 % des Netto-Honorars (das heißt der Gesamtvergütung aus dem Auftrag ohne Mehrwertsteuer und abzüglich der in Rechnung gestellten und tatsächlich entstandenen Aufwendungen). Sofern der Künstler (Scout) selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist seiner Vergütung die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer dem Provisionsanspruch hinzuzufügen. (II) Der Künstler (Scout) erhält nur dann eine Provision, wenn der unmittelbar von ihm geworbene Künstler einen Auftrag erhält. Wirbt der von dem Künstler (Scout) geworbene Künstler selbst einen Künstler für das Online-Portal Cabani-Booking − das heißt, wenn der ursprünglich geworbene Künstler selbst zum Scout wird − und erhält Letzterer dann einen Auftrag, so erhält lediglich der unmittelbar werbend tätige Künstler eine Provision, nicht jedoch der Künstler, der bereits in zweiter Stufe Scout ist. (III) Vermittelt ein Künstler (Scout) einen Kunden an einen anderen Künstler (Auftraggeber), so erhält er hierfür ebenfalls (und gegebenenfalls zusätzlich zu der Provision gemäß Absatz 1) eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5 % des Netto-Honorars (das heißt der Gesamtvergütung aus dem Auftrag ohne Mehrwertsteuer und abzüglich der in Rechnung gestellten und tatsächlich entstandenen Aufwendungen), bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Künstlers zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Künstler (Scout) kann also bei Werbung eines weiteren Künstlers und eines Auftraggebers eine Netto-Gesamtprovision in Höhe von bis zu 10 % des Netto-Honorars (das heißt der Gesamtvergütung aus dem Auftrag ohne Mehrwertsteuer und abzüglich der in Rechnung gestellten und tatsächlich entstandenen Aufwendungen) erzielen. (IV) Der Anspruch des vermittelnden Künstlers (Scout) gegenüber Cabani auf Zahlung der jeweiligen Provision entsteht erst, sobald und soweit der Kunde (Auftraggeber) seinerseits die Provision an Cabani entrichtet hat. Der vermittelnde Künstler (Scout) hat weder gegenüber Cabani, noch gegenüber anderen Künstlern einen Anspruch auf Abschluss eines vermittelten Vertrages. Steht fest, dass der Kunde keinerlei Provisionen leistet, so entfällt der Anspruch des Künstlers auf Provision; bereits empfangene Beträge sind zurück zu gewähren. (V) Scheidet der Künstler (Scout) aus dem Online-Portal Cabani-Booking aus, so fallen die Scout-Verbindungen des Künstlers zu den von ihm vermittelten Künstlern und Auftraggebern Cabani zu. Der Künstler erhält für die nach seinem Ausscheiden zustande gekommenen Verträge, bei denen von ihm geworbene Künstler oder Auftraggeber Vertragspartei sind, keine Provisionszahlungen mehr. Wenn der Kunde nicht ueber selbst ueber die Cabani Platform bucht, sondern einen Booker beauftragt, betraegt die Booker Fee 20% zusaetzlich zum vereinbarten Modelhonorar. Um das Verhaeltniss Models und Kunden in Balance zu halten, wird der Scout Account aktiviert, sobald der Scout 10 buchende Kunden im Team hat. Als buchender Kunde gilt, wer mindestens einen Auftrag ueber Cabani gebucht hat. Melde Dich unter info@cabanibooking.com fuer mehr Infos zum eigenen Team.

§ 11 Dauer der Vereinbarung Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von jeder der Parteien jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Bereits bestehende Optionen und Buchungen müssen noch abgewickelt und ausgeführt werden. Die Beendigung erfolgt durch Abmeldung von dem Online-Portal „Cabani-Booking“ durch den Künstler oder durch Löschung des Accounts durch Cabani.

§ 12 Anpassung der AGB Cabani behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen bzw. zu ändern. Im Falle der Anpassung bzw. Änderung der Nutzungsbedingungen wird der Künstler aufgefordert, einer Änderung der Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Stimmt der Kunde der Änderung der Nutzungsbedingungen nicht zu, endet automatisch das Vertragsverhältnis (vgl. § 11). Dies gilt allerdings nur für die Künstler, die zu dem Zeitpunkt der Änderung der Nutzungsbedingungen die Dienste Cabanis in Anspruch nehmen und auf der Website Cabani-Booking registriert sind. Gegenüber anderen Künstlern entfalten die geänderten AGB sofortige Wirkung. Entgegenstehende Nutzungsbedingungen von Künstlern werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 13 Schlussbestimmungen (I) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder Teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, gilt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem gewollten am Nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke. (II) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.